Altstadtsatzung<br>Stralsund / GER
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9. Oktober 2024

Altstadtsatzung

Creative Mission

  • Wie Neues zu Altem passt - Spielregeln
  • für modernes Bauen in alter Umgebung

Projektdaten

Altstadtsatzung
Auftraggeber Hansestadt Stralsund, vertreten durch SES Stadterneuerungsgesellschaft Stralsund
Region Europe
Typologie Stadtbildplanung / Gestaltungssatzungen
Art gefördert durch das Land Mecklenburg-Vorpommern
Planungszeitraum 1989 - 1994
Gebietsgröße 60 ha
Kooperationspartner
  • FPB Freie Planungsgruppe Berlin

ENTWICKLUNG EINER ALTSTADTSATZUNG

Die Stadt Stralsund ist eine mehr als 750 Jahre alte Hansestadt an der Ostsee . Wegen ihres großen städtebaulichen und architektonischen Erbes ist sie heute eine UNESCO Weltkulturerbestadt. Bei der Wiedervereinigung Deutschlands drohte aber der Verfall der Innenstadt einerseits, ein unkontrollierter Wiederaufbau andererseits.

Die Stadt Stralsund und die Regierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern liessen deshalb ein ganzheitliches Planungswerk entwickeln, das von der Stadtentwicklungsplanung über Rahmenplanungen bis zur Gestaltungssatzung für die Innenstadt reicht. Aufgabe des ISA Internationalen Stadtbauateliers war dabei, auf allen Planungsebenen mitzuwirken und vorrangig den Aspekt der Stadtgestalt, der dreidimensionalen Erscheinung der Stadt- und Gebäudearchitektur zu vertreten.

Leitziel war dabei , das historische Stadtbild als Ganzes nicht nur zu erhalten, sondern es im Einzelnen in dem gleichen Geiste, aber in moderner Form weiter zu entwickeln, wie es einer lebendigen Stadt entspricht. Auf der Basis einer Synopsis der historischen Stadtgestaltentwicklung, der Analyse und Bewertung der Elemente der heutigen Stadtgestalt, der allgemeinen Stadtentwicklungsziele und der angestrebten Stadtgestalt wurde die Stadtbildplanung entwickelt.

Sie umfasste als Ergebnis Gestaltungsrichtlinien - Spielregeln des Bauens, die im Wesentlichen aus den Analysen gewonnen und für die Zukunft formuliert wurden - sowohl für die Stadtgestalt als Ganzem – von der Stadtsilhouette bis zur Gestaltung der Straßen und Plätze–wie für die städtebaulich relevanten Elemente der Gebäudearchitektur entwickelt – von der Gebäudetypologie bis zur Fassadenelementen wie Öffnungen, Material und Farbe.

Diese Gestaltungsrichtlinien dienten dann als Grundlage für den Entwurf einer Gestaltungssatzung für die Hansestadt Stralsund durch ISA Internationales Stadtbauatelier, die dann 1994 in Kraft getreten ist. Seitdem sind zahlreiche Neubauten entstanden, die , je nach ihrer architektonischen Qualität, sich dem Stadtbild anpassen oder es  in moderner Form weiter entwickeln. Sie demonstrieren damit, dass nicht historisierende oder modernistische Architekturmerkmale, sondern gemeinsame Spielregeln der Gestaltung den Geist einer charaktervollen, historischen, aber lebendigen Stadt ausmachen

Jede Stadt aber ist immer eine Synthese von Normalbebauung und besonderen Gebäuden, von Allgemeinem und Besonderem; Gestaltungssatzungen regeln das Allgemeine, die Normalbebauung, nicht aber die besondere Funktion, die besondere Erscheinung. Diese zu ermöglichen, bedingt immer eine Einzelfallentscheidung, ggf. gestützt von einem Gestaltungsbeirat, die auf dem angestrebten städtebaulichen Kontext beruht und zu dem besonderen Charakter einer Stadt beiträgt – wie etwa das neue Meeresmuseum in Stralsund. Wie erfolgreich das Zusammenspiel von gestalterischen Spielregeln für die Allgemeinbebauung und freieren Gestaltungsspielraum für einzelne Sonderbauten sein kann, zeigt heute die seeseitige Stadtsilhouette Stralsunds.