Bahnhofstrasse<br>Esslingen / GER
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9. Oktober 2024

Bahnhofstrasse

Creative Mission

  • Straße in der Straße - von der Verkehrs-
  • straße zum Fussgängerboulevard

Projektdaten

Bahnhofstrasse
Auftraggeber Stadt Esslingen
Auszeichnung Preis für beispielhaftes Bauen (AKBW) 1991-2001
Region Europe
Typologie Öffentlicher Raum / Landschaftsplanung
Planungszeitraum 1997 - 1997
Gebietsgröße 0,4 ha
Kooperationspartner
  • Baudezernat Esslingen Stadtplanungs- und Stadtmessungsamt, Tiefbauamt; Schlaich Bergermann und Partner GbR; Dipl.-Ing. Klaus Begasse; Initiative Bahnhofstraße

NEUGESTALTUNGSKONZEPT, GESTALTUNGSRICHTLINIEN UND AUSFÜHRUNGSPLANUNG

Die stark frequentierte und repräsentative Bahnhofstraße in Esslingen aus dem 19. Jahrhundert verbindet den Bahnhof und die Altstadt auf kurzem Wege. Sie dient als wichtige Einkaufsstraße und als Stadteingang. Die Straße wurde vom Autoverkehr dominiert. In den letzten Jahrzehnten sank die Attraktivität der Nachkriegsbebauung und des Angebotes zusehends. Deshalb sollte sie in der Zukunft als städtische Flaniermeile mit besonderer Identität und Unverwechselbarkeit als Einkaufsstraße zum Bummeln und Verweilen einladen. Angestrebt werden urbane Qualitäten, wie ein großzügiger Stadtraum, flexible Nutzungsvielfalt, Aufenthaltsqualität, Erlebnisreichtum und die Verknüpfung mit den umgebenden Stadträumen. Die Straße soll als Bühne des öffentlichen Lebens die Inszenierung des öffentlichen Raumes ermöglichen und das Stadterlebnis steigern.

Hauseigentümer und Geschäftsleute schlossen sich 1992 in der "Initiative Bahnhofstraße" zusammen und suchten gemeinsam mit der Stadtverwaltung und dem ISA Stadtbauatelier nach einer Vision für eine funktionale und gestalterische Aufwertung.

Realisierung

15 torartige Multifunktionsträger bilden einen stimmungsvollen Erlebnisraum im Stadtraum - einen transparenten Subraum. Sie machen den Straßenraum zu einer Einkaufszone eigener Identität. Sie sind "Träger" der Straßenbeleuchtung und temporärer Dekorationen (z.B. Fahnen). Ein übergeordnetes einheitliches Gestaltungskonzept sowie gemeinsame Aktionen des Handels und des Gewerbes, ähnlich dem Konzept einer Mall, ergänzen das Prinzip.

Gestaltungsrichtlinien

Die private Möblierung der Bahnhofstraße durch Tische, Stühle, Schirme, Warenauslagen und Werbeständer unterliegt folgenden Richtlinien:
- Möblierungselemente dürfen nur innerhalb des ausgewiesenen Sondernutzungsstreifens in dem vom Ordnungs- und Straßenamt genehmigten Umfang im Straßenraum aufgestellt werden
- Gebäude-, Ladeneingänge und Schaufenster müssen in voller Breite freigehalten werden.